Riesterrente - die Rente mit staatlicher Rendite
Die Riesterrente ist eine private, kapitalgedeckte Rentenversicherung, die über Zulagen steuerlich gefördert wird. Bei ihr wird eine lebenslange Rente - frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahrs - zugesagt.
Zusätzlich zur Beantragung der Rente ist es zu Beginn der Riesterrentenphase auch möglich, einen Betrag von 30% des angesparten Kapitals als Einmalauszahlung zu erhalten. Zudem bieten die Verträge die Möglichkeit, die Rente monatlich oder jährlich auszuzahlen.
Berechnungsgrundlage
Beitragszahlungen zur Rente | höchstens 4% des sozialversicherungspflichtigen Einkommens,
mind. 60 Euro, max. 2100 Euro |
Grundzulage | 154 Euro |
Kinderzulage | 185 Euro/Kind oder 300 Euro/Kind * |
Eigenanteil | Beitragszahlungen
- Grundzulage
- Kinderzulagen |
*für Kinder, die ab dem 01.01.2008 geboren werden, gibt es eine Zulage von 300 Euro pro Kind.
Junge Riester-Sparer (bis 25 Jahre) erhalten einen einmaligen Bonus von 200 Euro. Sie kommen im ersten Sparjahr also auf einen Zuschuss von insgesamt 354 Euro.
Für wen ist die Riesterrente geeignet?
Insbesondere junge Eltern und Familien mit vielen Kindern können mit einer Riesterrente zahlreiche Vorteile erzielen.
Vorteile der Riesterrente:
- Vertragsinhaber, die zum förderberechtigten Personenkreis gehören, erhalten sowohl eine Grundzulage wie auch eine Kinderzulage.
Daneben können Vertragsinhaber ihre Beiträge zur Riesterrente steuerlich über die private Steuererklärung als Sonderausgaben angeben.
- Die Risterrente ist Hartz 4-sicher: Das Guthaben wird weder bei der Berechnung des Regelsatzes berücksichtigt, noch ist es pfändbar. Somit bleibt die Altersvorsorge auch bei zwischenzeitlichen finanziellen Schwierigkeiten weiter bestehen und kann dann im Alter genutzt werden. Erst bei Rentenzahlung kann der Rentenbetrag, der die Pfändungsfreigrenze überschreitet, gepfändet werden.
- Die Riesterrente gewährt eine Garantie der eingezahlten Beiträge. Sparer können also immer davon ausgehen, dass die in den Vertrag investierte Summe zu 100% sicher ist, auch die staatlichen Zulagen werden garantiert.
Nachteil einer Riesterrente:
- Verstirbt der Vertragsinhaber während der Ansparphase, ist eine Übertragung auf den Ehepartner nur dann möglich, wenn dieser ebenfalls "riestert". Lebenspartnergemeinschaften hingegen werden hierbei nicht berücksichtigt, so dass in diesem Fall eine Vererbung nicht möglich ist.
Fordern Sie noch heute unser kostenloses und unabhängiges Angebot zur Riesterrente an:
Angebot anfordern